
Allgemeine Mietbedingungen
Unsere Mietbedingungen
1. Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages zwischen der Firma Jessboxx und dem Mieter sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter die Mietbedingungen an und dass er den Anhänger in einem technisch einwandfreien Zustand übernommen hat.
2. Versicherung
Der Anhänger ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung bei der Provinzial wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: 100 Mio. Euro pauschal, bei Personenschäden jedoch maximal 15 Mio. je geschädigte Person Teilkaskoversicherung: Diese deckt Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen, sowie Glas- und Wildschäden ab. Selbstbeteiligung 150,00 EUR.
3. Haftung
Der Mieter haftet grundsätzlich bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für die der Fa. Jessboxx entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße aller Art. Haftung der Fa. Jessboxx ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden von Jessboxx nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietanhänger abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
4. Reparatur
Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe der Firma Jessboxx durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet.
5. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so muss er vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten. Der Anhänger darf nicht an Dritte weiter verliehen werden.
6. Anzeigepflicht
Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Die Firma Jessboxx ist sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten zu unterrichten, selbst dann, wenn Sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter der Firma Jessboxx, sowie der Polizei, unverzüglich anzuzeigen.
7. Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Termin der Firma Jessbox an dessen Adresse zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin, um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem kann der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet werden. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden der Fa. Jessboxx gegenüber, hat der Mieter vollen Schadenersatz zu leisten.
8. Auslandsfahrten
Fahrten außerhalb des Bundesgebietes müssen immer, ohne Ausnahme, vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet bzw. muss sich die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden. Wird diese erteilt, so beschränkt sie sich Fahrten und Aufenthalte in Europa*.
* zugelassene Länderkennzeichnung des Versicherungsunternehmen.
9. Kaution und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis und die Kaution ist im Voraus bei Vertragsabschluss zu entrichten.